[ Ausbildung ]
Patentanwaltsbewerber: Der lange Weg zum Ziel.
Patentanwältinnen und Patentanwälte sind im einschlägigen Recht genauso zu Hause wie in Wissenschaft und Technik. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Patentanwälte in Deutschland eine der längsten Ausbildungen zu absolvieren. In dieser Phase nennt man die Patentanwaltsbewerber auch Kandidaten.
Zuständig für die Zulassung zur Ausbildung ist der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Bewerber (Kandidat) muss den erfolgreichen Abschluss eines Studiums naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer an einer Universität nachweisen, danach schließt sich eine mindestens 34-monatige Ausbildung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes an.
[ Zulassung zur Ausbildung als Patentanwalt ]
[ Zeitpläne der Arbeitsgemeinschaften ]
[ Kandidatentreff ]