[ Signaturkarte ]

Die Signaturkarte ist ein Ausweis (smartcard), der eine qualifizierte elektronische Unterschrift im Sinne des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) bereitstellt. Mit dieser Karte können unter Verwendung der mitgelieferten Hard- und Software elektronische Dokumente verschlüsselt und qualifiziert unterzeichnet werden.

Zivilrechtlich ist eine derartige Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und ersetzt die Schriftform gemäß § 126a BGB, § 125a PatG. Zudem trägt die Signatur das Berufsattribut „Patentanwalt“. Damit wird die Einreichung der elektronischen Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ermöglicht.

Wir machen auf die Angebote zum Erwerb einer qualifizierten Signaturkarte mit Berufsattribut aufmerksam. Sofern Sie für die patentanwaltliche Berufsausübung eine derartige Karte benötigen, können Sie diese bei den Zertifizierungsdiensteanbietern hier beantragen.