[ Patentanwaltsausweis ]
Mitglieder der Patentanwaltskammer erhalten auf Antrag einen Berufsausweis im Scheckkartenformat. Er bescheinigt dem Inhaber, dass er dem Berufsstand der Patentanwälte angehört. Der Ausweis erleichtert den Zugang sowie die Legitimation vor den Gerichten. Für die Erstellung eines Patentanwaltsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Der Antrag für die Erstellung des Patentanwaltsausweises kann telefonisch bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer
(089 / 24 22 78 0) oder per E-Mail an dpak@patentanwalt.de
bestellt werden.