[ Vorstand der Kammer ]

Die Vertretung aller Patentanwälte in Deutschland.

Dem Vorstand gehören 18 Patentanwältinnen und Patentanwälte an. Aus ihrem Kreis wählen sie den Präsidenten, der die Patentanwaltskammer vertritt. Zudem bildet der Vorstand mehrere Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben zur selbstständigen Führung der Geschäfte in diesen Bereichen und zur Erstattung von Gutachten.

Die Aufgaben des Präsidenten:

  • Vertretung der Kammer, gerichtlich und außergerichtlich
  • Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes und der Kammerversammlung
  • Vorsitz in Vorstandssitzungen und der Kammerversammlung