[ § 5 TMG ]
Anforderung an die Kanzlei-Homepage nach § 5 Telemediengesetz
Für Patentanwälte, die sich im Internet mit einer Homepage präsentieren, ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG) hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftritts von Bedeutung. Früher war die Angabe von Namen und Anschrift auf der Webseite ausreichend, jedoch sind heute eine Reihe von weiteren Hinweisen zwingend notwendig.
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