[ Sortenschutz ]
Mit diesem speziellen Recht lassen sich neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen schützen. Der Inhaber eines Sortenschutzrechts hat den alleinigen Anspruch, die Erzeugung und den Vertrieb von Vermehrungsgut (Saatgut und Stecklinge) gewerblich zu betreiben. Das Recht auf Sortenschutz steht dem Züchter oder Entdecker der Sorte zu.