[ Gemeinschaftsgeschmacksmuster ]

Immer mehr Verbraucher wollen nicht einfach nur ein Produkt kaufen, sondern etwas erwerben, das sie gestalterisch anspricht, das zu ihrer Persönlichkeit passt, das einen unverwechselbaren Charakter hat – dieses besondere Design lässt sich EU-weit mit Gemeinschaftsgeschmacksmustern schützen.

Bei diesem Schutzrecht ist zwischen dem nicht eingetragenen und dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu unterscheiden – beide gewähren einen Schutz innerhalb der Europäischen Union, aber mit unterschiedlichen Laufzeiten.