[ Schutzrechtsarten ]
Gewerbliche Schutzrechte schützen vor Nachahmung, also vor der kostenlosen Übernahme durch Wettbewerber. Mit der Erteilung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber (z. B. das Unternehmen oder der Erfinder) ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des „Schutzgegenstandes“ – das ist die wohlverdiente Belohnung für geleistete Kreativität und Investitionen.
Bei den nachfolgenden Schutzrechtsarten sind auf der jeweils ersten Seite die wichtigsten Informationen zusammengefasst, die entsprechenden Service-Seiten („Mehr zum ....“) enthalten detaillierte Angaben beispielsweise über Anwendungsbereiche, Ausschlüsse oder Laufzeiten der Schutzrechte.