[ Werbewirkung ]

Unternehmen mit vielen Schutzrechten gelten als besonders innovativ.

Hinweise auf Schutzrechte wie DBP, DBGM, ®-Marken oder GeschmM steigern das Prestige der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen und erhöhen den Wert des Unternehmens. Eine Firma, die auf zahlreiche Schutzrechte verweisen kann, gilt als besonders innovativ. So ist der Hinweis auf erteilte Schutzrechte ein gewichtiges Verkaufsargument, mit dem sich in der Öffentlichkeit eine stärkere Wirkung erzielen lässt als mit allgemein gehaltenen Anpreisungen.

Gerade mittelständische Unternehmen machen daher häufig auf Patente aufmerksam, um ihren Kunden die vom Patentamt testierte technologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass das Produkt eine Besonderheit darstellt, die von Wettbewerbern nicht angeboten werden darf. Überdies haben Hinweise auf erteilte Schutzrechte eine vorbeugende Wirkung: Potentielle Nachahmer werden von vornherein vor einem Nachbau gewarnt.