[ Lizenzen ]

Neue Märkte erschließen – ohne Investitionen.

Wer über gewerbliche Schutzrechte verfügt, muss sie nicht selbst verwerten. Der Inhaber kann auch Lizenzen vergeben. Dadurch lassen sich neue Märkte erschließen, ohne investieren zu müssen.

Denn: Mit einer Lizenz erhält der Lizenznehmer das Recht, den Gegenstand des Schutzrechtes entweder allein (ausschließliche Lizenz) oder neben anderen Lizenznehmern (einfache Lizenz) gewerblich zu nutzen.

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