[ Einsatz der Schutzrechte ]
Vielfältiger Nutzen – von Designvorsprung bis Werbewirkung.
Gewerbliche Schutzrechte verhindern die Nachahmung, also die kostenlose Übernahme von geschützten Innovationen oder Marken durch Wettbewerber – richtig. Aber: Der Nutzen von Schutzrechten ist weitaus größer, er reicht vom Designvorsprung bis zur Werbewirkung.
[ Verbietungsrecht ]
[ Werbewirkung ]